Mitteilung zum Vogelschießen auf den Jungschützenvogel durch Jugendliche unter 18 Jahren: Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nicht am Vogelschießen teilnehmen!
Jugendliche über 16 Jahren und unter 18 Jahren dürfen am Vogelschießen teilnehmen, sofern sie die beigefügte Bescheinigung vollständig ausgefüllt, und von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben, einreichen. https://www.wsb1861.de/images/PDF/einverstaendnis.pdf einzureichen ist das unterschriebene Originaldokument, keine Kopie.

Möchte ein Jugendlicher zwischen 17 und 18 Jahren die Königswürde erringen, haben sich die Erziehungsberechtigten des Jugendlichen bis zum Dienstag vor unserem Schützenfest bei einem der drei Vorsitzenden persönlich zu melden. Den Erziehungsberechtigten obliegt bei allen Veranstaltungen des Thrones und des Vereins die Aufsichtspflicht des Jugendlichen, bis zum 18. Geburtstag!

Zusätzlich zu der oben angeführten Bestätigung des WSB ist eine Liste mit dem Namen und dem Geburtsdatum der Mitglieder des Jugendthron bekannt zu geben. Sollten Thronmitglieder unter 18 Jahren gewünscht werden, gelten für die U18 Thronmitglieder die selben Vorgaben.
Auch für sie haben die Erziehungsberechtigten bei allen Veranstaltungen von Thron und Verein die volle Aufsichtspflicht!

Jugendliche unter 17 Jahren dürfen nur auf die Insignien, nicht auf den gesamten Vogel schießen.